Sehr geehrte Kunden! Auf unserer Homepage finden Sie in der Navigation unseren Kunden-Login, der Sie zu unserem Kundenbereich auf schoon.etg24.de führt. Dort haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Dokumente zu Ihrer Wohneinheit im PDF-Format herunterzuladen oder auch spezielle Anfrageformulare zu nutzen. Die Anmeldung erfolgt über Ihre E-Mail-Adresse und ein Passwort.
Haben Sie noch kein Passwort oder Ihr Login funktioniert nicht? Nutzen Sie den Link „Zugang anfordern“, und Sie erhalten anschließend eine Einladung per E-Mail zu unserem Kundenbereich.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir bei Verlust des Passworts aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte per E-Mail oder Telefon erteilen können.
1. Was sind die Aufgaben einer Hausverwaltung?
Wir sind als Verwalterin Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
zuständig. Im reformierten Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind zahlreiche Vorschriften enthalten. Zu den Aufgaben der ordnungsgemäßen Verwaltung und Benutzung gehören insbesondere:
2. Wie kann/können ich/wir Sie erreichen? – Öffnungszeiten!
Unsere Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Büro sind Mo. – Do. von 09.00 – 12.00 Uhr!
Außerhalb dieser Zeiten können Sie gern einen Termin nach vorheriger Absprache mit Ihrem jeweiligen Ansprechpartner vereinbaren. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, senden Sie uns bitte
eine E-Mail. Für die Bearbeitung sind folgende Angaben notwendig:
Wir möchten Sie außerdem bitten, uns Ihr Anliegen nicht mehrfach zukommen zu lassen, da dies längere Bearbeitungszeiten nach sich ziehen kann.
3. Warum muss/müssen ich/wir die Rechnung zahlen? Ist das nicht Sache der Eigentümergemeinschaft? – Abgrenzung
Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum!
Die Abgrenzung zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum ist besonders wichtig, wenn es um die Kostentragung von Instandhaltungsarbeiten geht. In der Regel trägt der Wohnungseigentümer
die Kosten und Lasten, die sein Sondereigentum betreffen, während die Wohnungseigentümergemeinschaft die Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums trägt. In der Teilungserklärung können
sich in Einzelfällen andere Kostenverteilungen ergeben.
4. Wann ist die nächste Eigentümerversammlung und wann erhalte/n ich/wir die Einladung/Tagesordnung?
Den Termin der nächsten Eigentümerversammlung finden Sie im Protokoll der letzten Versammlung unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“. Die Einladung zur Eigentümerversammlung erhalten Sie in
der Regel 3-4 Wochen vor dem Termin, damit Sie sich frühzeitig mit der Tagesordnung vertraut machen können. Beschlussanträge sollten der Verwalterin bis spätestens 8 Wochen vor der Versammlung
vorliegen.
5. Gefahr in Verzug! Kann der Verwalter eigenständig handeln?
In dringenden Fällen, bei denen Gefahr für Leib und Leben besteht oder erhebliche Sachschäden drohen, kann der Verwalter Maßnahmen ergreifen, auch ohne vorherigen Beschluss der
Eigentümerversammlung. Solche Maßnahmen dürfen allerdings nur im absoluten Notfall und zur Abwehr eines drohenden Schadens erfolgen. In anderen dringenden Fällen ist eine kurzfristige,
kostenpflichtige Eigentümerversammlung einzuberufen, um die Maßnahmen zu beschließen.
6. Buchhaltung – Welche Aufgaben hat die Buchhaltung?